Bildrechte

Wikipedia soll eine freie Enzyklopädie sein, deren Bestandteile – also auch die Bilder – frei genutzt werden können. Dazu zählt, dass die Bilder nicht nur in der Wikipedia, sondern überall kommerziell genutzt und verändert werden können.

Beispiel: Hier füge ich ein Bild ein … Winterrose

Dieser seit langem bestehende Konsens in der Wikipedia entspricht auch der offiziellen Vorgabe des Anbieters der Wikipedia der Wikimedia Foundation, der für uns verbindlichen Licensing policy. Die Grundzüge dieser Richtlinie:

  • Von allen Projekten wird erwartet, dass sie nur Inhalte unter einer freien Lizenz oder Inhalte, die der Definition freier kultureller Werke entsprechen, anbieten.
  • Außer auf Wikimedia Commons ist es zulässig, in eng begrenztem Rahmen sich auf eine projektspezifische Ausnahmeregelung zu berufen: Exemption Doctrine Policy (EDP). Diese ermöglicht es, urheberrechtlich beschränkte Medien nach den Fair-use-Vorschriften des US-Rechts und den nationalen Schrankenbestimmungen im Kontext freier Inhalte darzustellen, sofern es dafür eine zwingende Begründung gibt (Rationale).
  • Unfreie Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden (also z. B. durch Vergabe einer entsprechenden Kategorie).

(Ich füge das gleiche Bild über die URL ein:

Die deutschsprachige Wikipedia verfügt über keine formelle EDP, obwohl es zweifelsohne sehr viele Medien in der Wikipedia gibt, die nicht unter die Definition freier kultureller Werke fallen (siehe Hilfe:FAQ Rechtliches#Sind alle Inhalte der Wikipedia unterm Strich frei?).

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